phonetics backoffice
Inh. Nicole Arenz
Hans-Wild-Str. 14
50823 Köln (Ehrenfeld)
Tel.: +49 (221) 9553595
eMail:
n.arenz (at) bs-phonetics.de
Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen
I. Allgemeines (1) Die Angebote, Lieferungen und Preise von Frau Nicole Arenz, nachfolgend “phonetics”
genannt, erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder
Leistungen gelten diese Bestimmungen als angenommen. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird bereits hiermit ausdrücklich widersprochen. II. Lieferungen und Leistungen
(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. (2) Ein Vertrag kommt erst mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung, spätestens jedoch durch
die Abnahme der Lieferung oder Leistung durch den Auftraggeber zustande. (3) Alle Preise verstehen sich zzgl. der am Tage der Auslieferung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer und Versandkosten.
(4) phonetics ist bestrebt, die vereinbarten Termine der Erfüllung möglichst genau einzuhalten. Darüber hinaus sind die von phonetics genannten Liefertermine unverbindlich und verstehen sich
vorbehaltlich unvorhergesehener Hindernisse und Umstände. (5) Dem Auftraggeber steht wegen Überschreitung der in Aussicht gestellten Liefertermine weder das Recht auf Rücktritt noch auf Schadenersatz zu. (6) phonetics ist berechtigt, Teillieferungen durchzuführen bzw. Teilrechnungen zu legen. III. Zahlung
(1) Die von phonetics gelegten Rechnungen inklusive Umsatzsteuer sind spätestens 14 Tage nach Erhalt ohne jeden Abzug zahlbar. Für Teilrechnungen gilt dies analog.
(2) Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn phonetics über den Betrag verfügen kann. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung.
(3) Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist phonetics berechtigt von dem Tag des Verzuges an Zinsen i. H. v. 12 %, mindestens aber auf der Grundlage des §247 Abs. 1 BGB, zu berechnen.
(4) Bei Beträgen unter € 50,- erfolgt die Zahlung bei Lieferung der Leistung gegen Quittung in bar. IV. Haftung
(1) Die Vertragsteile stimmen überein, dass es nicht möglich ist Software so zu entwickeln, dass sie für alle Anwendungsbedingungen fehlerfrei ist. Vereinbarte Leistungen an vom
Auftraggeber beigestellter Hard- und Software, (z.B. Installationen, Funktionserweiterungen etc.) erbringt phonetics in dem Ausmaß, das unter den vom Auftraggeber beigestellten technischen
Voraussetzungen möglich ist. phonetics übernimmt keine Gewähr, dass aus den beigestellten Komponenten alle funktionalen Anforderungen des Auftraggebers hergestellt werden können.
(2) phonetics übernimmt keine Gewähr, dass sämtliche Softwarefehler behoben werden können. phonetics leistet Gewähr für zugesicherte Eigenschaften und ist im Fall erheblicher
Abweichungen von der Leistungsbeschreibung zur Nachbesserung berechtigt und verpflichtet, soweit dies nicht mit unangemessenem Aufwand verbunden ist. Gelingt es phonetics innerhalb
angemessener Frist nicht, durch Nachbesserung die erheblichen Abweichungen von der Leistungsbeschreibung zu beseitigen oder so zu umgehen, dass dem Auftraggeber die
vertragsgemäße Nutzung ermöglicht wird, so kann der Auftraggeber nach den allgemein geltenden Gewährleistungsregeln vorgehen.
(3) phonetics übernimmt keine Haftung für überlassene Unterlagen oder Materialien, die zur Auftragserfüllung verwendet werden, insbesondere bei Verlust oder Zerstörung.
(4) Erkennbare Mängel einer Lieferung oder Leistung sind innerhalb von 5 Arbeitstagen schriftlich mitzuteilen und der Auftraggeber kann Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist
verlangen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Lieferung als frei von Mängeln. (5) Die Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich auf die Nacherfüllung. Für darüber
hinausgehende Beeinträchtigungen und Folgeschäden übernimmt phonetics keine Haftung. Weitergehende Schadenersatzansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen.
(6) Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, ist phonetics berechtigt, für alle Aufwendungen und Kosten Ersatz zu verlangen. V. Urheberrecht und Nutzung
(1) Alle aus dem Urheberrecht an den vereinbarten Leistungen oder sonst aus der Schaffung der dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Leistungen abgeleiteten Rechte stehen phonetics
bzw. ihren Lizenzgebern zu. Der Auftraggeber erhält lediglich das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht, diese nach Bezahlung des vereinbarten Entgelts zu eigenen Zwecken,
nur für die im Vertrag spezifizierte Hardware am vereinbarten Aufstellungsort und im Ausmaß der erworbenen Anzahl der Lizenzen für die gleichzeitige Nutzung auf mehreren Arbeitsplätzen zu verwenden.
(2) Alle anderen Rechte sind phonetics bzw. dem Lizenzgeber vorbehalten; ohne dessen vorheriges schriftliches Einverständnis ist der Auftraggeber daher insbesondere nicht berechtigt,
die Software, Datenbanken, graphischen Gestaltungen oder sonstigen Sachen, an denen Rechte von phonetics oder Dritter bestehen, zu vervielfältigen, zu ändern, Dritten zugänglich zu
machen oder auf einer anderen als der vertragsgegenständlichen Hardware zu benutzen, sofern dies nicht anders vereinbart ist oder sich zwingend aus der Natur des Auftrags ergibt.
(3) Durch den gegenständlichen Vertrag wird lediglich eine Werknutzungsbewilligung erworben. Durch die Mitwirkung des Auftraggebers bei der Herstellung oder benutzerspezifischen
Anpassung der Software erwirbt der Auftraggeber keine Rechte über die im gegenständlichen Vertrag festgelegte Nutzung hinaus. phonetics räumt dem Auftraggeber Nutzungsrechte an
Software und Datenbanken nur in dem für die Erfüllung des konkreten Vertragsverhältnisses erforderlichen Umfang ein. Ist Vertragsgegenstand die Erstellung und/oder Nutzung von
Datenbanken, so erwirbt der Auftraggeber an der Programmierleistung keine über die Nutzung im Rahmen der Datenbanknutzung hinausgehenden Rechte.
(4) Im Falle der Erstellung von Software für den Auftraggeber werden dessen Befugnisse gesondert vereinbart. (5) Jede Verletzung dieser Rechte von phonetics zieht jedenfalls Unterlassungs- und
Schadenersatzansprüche nach sich, wobei in einem solchen Fall volle Genugtuung zu leisten ist. (6) Die Anfertigung von Kopien für Archiv- und Datensicherungszwecke ist dem Auftraggeber
unter der Bedingung gestattet, dass in der Software kein ausdrückliches Verbot des Lizenzgebers oder Dritter enthalten ist, und dass sämtliche Copyright- und Eigentumsvermerke in diese Kopien unverändert mitübertragen werden.
(7) Bestellt der Auftraggeber bei phonetics lizenzierte Software von Dritten, so ist es seine Obliegenheit, über Kenntnis des Leistungsumfanges dieser Software und deren
Lizenzbestimmungen zu verfügen. phonetics stellt Software von Dritten nur in jenem Rahmen zur Verfügung, der durch die Lizenzbedingungen dieses Dritten vorgegeben wird; diese werden
auf Wunsch - gegebenenfalls nur in Originalsprache - zur Verfügung gestellt. Bei der Benutzung von Software eines Dritten wird der Auftraggeber nicht Auftraggeber dieses Dritten. Wenn nicht
ausdrücklich eine Vereinbarung über die Lieferung derartiger Software getroffen wird, so stellt phonetics derartige Software lediglich im Rahmen seines Serviceangebots zur Verfügung, ohne
dass dem Auftraggeber daraus ein Rechtsanspruch darauf entstünde. (8) Bei von phonetics erstellter Software ist der Leistungsumfang durch eine vom Auftraggeber
gegengezeichnete Leistungsbeschreibung (Systemanalyse) bestimmt. Die Lieferung umfaßt den auf den bezeichneten Anlagen ausführbaren Programmcode. Sämtliche Rechte an den Programmen und der Dokumentation verbleiben bei phonetics.
(9) Dem Auftraggeber ist die Weitergabe von Software an Dritte, auch deren kurzfristige Überlassung, in keinem Fall gestattet.
(10) phonetics weist weiter darauf hin, dass keinerlei Haftung für Anwendungsfehler im Bereich des Auftraggebers übernommen wird. Dasselbe gilt für eigenmächtige Abänderungen der
Software oder Konfiguration ohne Einverständnis von phonetics. VI. Gerichtsstand (1) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche aus Geschäftsverbindungen ist Köln. (2) Für die Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. VII. Schlussbestimmung
(1) Sollten einzelne Bedingungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die
Vertragspartner verpflichten sich diese Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck dieser Bestimmung am nächsten kommt.